
Das müssen Sie wissen.
Für die Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage werden alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen berücksichtigt, die dem Mitglied im Rahmen seiner Einkunftsarten zufließen. Hierzu gehören:
1. Die auf der Lohnsteuerbescheinigung/en des betreffenden Jahres eingetragene Bruttoarbeitslöhne, Versorgungsbezüge und steuerfreie Erstattungen. Durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen sowie Bezüge, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, z.B. Krankengeld, Arbeitslosen- und Elterngeld.
2. Der jährliche Gesamtbruttobetrag der Renten, Unterhaltsleistungen und dauerenden Lasten, Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung, private Veräußerungsgeschäfte und Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Ist das Mitglied Eigentümer von gefördertem oder vermieteten Grundbesitz, so wird der Beitrag um 3 Beitragsstufen erhöht. Bei Einnahmen aus Kapitalvermögen von über 2.000,00 €, Zufluss von Kindergeld für volljährige Kinder pro Kind, Zufluss von steuerfreiem Arbeitslohn, bei Anspruch auf Altersvorsorgezulage (Riester) oder steuerermäßigungen nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) ist der Beitrag um jeweils 1 Beitragsstufe zu erhöhen. Insgesamt kann der Beitrag um max. 4 Beitragsstufen erhöht werden.
Im Falle eines rückwirkenden Beitritts wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum derjenige Mitgliedsbeitrag erhoben, der bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft erhoben worden wäre.
MITGLIEDSBEITRAG
Das kostet es.
Ihr Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Höhe Ihres Jahreseinkommens – wer wenig verdient, zahlt auch einen niedrigen Beitrag. Dafür stehen unsere Beraterinnen und Berater Ihnen das ganze Jahr zur Verfügung – ohne Aufpreis.
Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro. Generell entfällt diese Aufnahmegebühr für alle, die Mitglied oder Kunde bei einem unserer Kooperationspartner sind: dem Rentenservice der Deutschen Post, der Servicegesellschaft der IG Metall (IGM Service) sowie der Initiative Vital in Deutschland (vid).
Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag
Unsere Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag voraussichtlich sein wird. Den exakten Betrag errechnet Ihre Beraterin oder Ihr Berater anhand unserer Beitragsordnung, denn Faktoren wie zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung können Ihren Beitrag verändern.
Brutto (pro Jahr) | Mitgliedsbeitrag |
---|---|
0 – 10.000 Euro | 39 Euro |
10.001 – 15.000 Euro | 67 Euro |
15.001 – 20.000 Euro | 89 Euro |
20.001 – 30.000 Euro | 107 Euro |
30.001 – 40.000 Euro | 127 Euro |
40.001 – 50.000 Euro | 148 Euro |
50.001 – 60.000 Euro | 172 Euro |
60.001 – 70.000 Euro | 185 Euro |
70.001 – 80.000 Euro | 197 Euro |
80.001 – 90.000 Euro | 231 Euro |
90.001 – 120.000 Euro | 273 Euro |
über 120.000 Euro | 330 Euro |